Teilzeit mit Augenmaß – Arbeit stärken, Wettbewerbsfähigkeit sichern

Datum des Artikels 26.01.2026

Deutschland steht wirtschaftlich unter Druck. Während die Zahl der Insolvenzen ein Niveau erreicht hat, wie wir es seit zwei Jahrzehnten nicht mehr erlebt haben, fehlen zugleich in nahezu allen Branchen qualifizierte Arbeitskräfte. Diese Gleichzeitigkeit ist jedoch kein Widerspruch, sie ist das Symptom eines Systems, das aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Wer den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken will, muss beides zusammen denken: die Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen ebenso wie die Frage, wie wir insgesamt wieder mehr Arbeitsleistung ermöglichen. Dazu gehört auch der Mut, bestehende Regelungen zu überprüfen, nicht ideologisch, sondern realistisch.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hat deshalb einen Antrag zum CDU-Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart eingebracht. Ziel ist eine Reform der Teilzeit- und Brückenteilzeitregelungen, die dort schützt, wo Teilzeit notwendig ist und dort korrigiert, wo sie den Unternehmen und damit der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes schadet.

Der MIT-Landesvorsitzende Steffen Peschke bringt es auf den Punkt: „Teilzeit ist für viele Menschen unverzichtbar im Einsatz für die Familie, für die Pflege von Angehörigen oder für berufliche Weiterbildung. Diese Formen der Teilzeit stehen für uns selbstverständlich außer Frage. Aber wir müssen doch mal ehrlich sein: In Zeiten dramatischen Fachkräftemangels können wir uns einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung aus Gründen reiner persönlicher Bequemlichkeit nicht mehr leisten. Unser Wohlstand entsteht durch Arbeit und davon brauchen wir wieder mehr.“

Konkret sieht der Antrag vor, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit und Brückenteilzeit künftig an klar benannte, gesellschaftlich nachvollziehbare Gründe zu knüpfen. Wo Kinder erzogen, Angehörige gepflegt oder Qualifikationen erworben werden, muss Teilzeit weiterhin verlässlich möglich bleiben. Darüber hinaus soll sie weiterhin dort vereinbart werden können, wo Arbeitgeber und Beschäftigte dies einvernehmlich miteinander regeln.

Zugleich sollen Betriebe die Möglichkeit erhalten, Arbeitszeitreduzierungen abzulehnen, wenn diese ohne zwingende Gründe erfolgen und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen. Denn Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht abstrakt, sie entsteht in den Betrieben und Unternehmen vor Ort. Wer ihnen die Planbarkeit entzieht, gefährdet am Ende Arbeitsplätze.
Auch bei ergänzenden und aufstockenden Sozialleistungen setzt die MIT auf Klarheit und Fairness. Diese Leistungen sind unverzichtbar für Menschen, die objektiv nicht mehr arbeiten können oder sich in besonderen Lebenslagen befinden. Sie dürfen jedoch nicht zur dauerhaften Kompensation freiwillig reduzierter Arbeitszeit ohne sachlichen Grund werden.

Steffen Peschke abschließend: “Leistung und Solidarität gehören in der sozialen Marktwirtschaft zusammen. Wer mehr arbeiten kann, sollte das auch tun. Das ist keine Härte, sondern eine Frage der Fairness gegenüber denen, die Vollzeit arbeiten, Beiträge zahlen und dieses Land tragen. Nur so sichern wir unsere Sozialsysteme, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und damit die Zukunft Deutschlands.“